Websites müssen barrierefrei werden

Ab 2025 müssen Webseiten barrierefrei sein, um den Vorgaben der Europäischen Richtlinie über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zu entsprechen. Diese Richtlinie zielt darauf ab, sicherzustellen, dass alle Bürger, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen haben.

Die Umsetzung von Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten so gestaltet werden müssen, dass sie für Menschen mit verschiedenen Behinderungen – wie Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen – nutzbar sind. Dies umfasst unter anderem die Verwendung von klarer Sprache, ausreichendem Kontrast, alternativen Texten für Bilder und einer navigierbaren Struktur.

Ein barrierefreier Internetauftritt fördert nicht nur die Inklusion und Gleichstellung, sondern verbessert auch die Nutzererfahrung für alle Webseitenbesucher und kann die Reichweite und Sichtbarkeit von Unternehmen und Organisationen erhöhen. Unternehmen, die bis 2025 keine barrierefreien Webseiten bereitstellen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen und riskieren, eine breitere Zielgruppe auszuschließen.

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Weiterführende Links

Hier sind einige wichtige Links und Ressourcen, die sich mit der verpflichtenden Barrierefreiheit befassen:

  1. EU-Richtlinie über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (2016/2102)
    • EU Richtlinie 2016/2102
    • Diese Richtlinie legt die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in der EU fest.
  2. Web Accessibility Initiative (WAI) der W3C
    • W3C WAI
    • Diese Initiative bietet umfassende Ressourcen und Richtlinien zur Förderung der Barrierefreiheit im Internet auf internationaler Ebene.
  3. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)
    • BITV 2.0
    • In Deutschland gelten die Anforderungen der BITV, die auf der EU-Richtlinie basieren und spezifische Standards für die Barrierefreiheit formulieren.
  4. EU-Standard für Barrierefreiheit
  5. Handbuch für Barrierefreiheit im Web (W3C)
    • W3C Handbuch für Barrierefreiheit
    • Ein praktischer Leitfaden zu den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die für die Umsetzung der Barrierefreiheit wichtig sind.
  6. Bericht der Europäischen Kommission zur Barrierefreiheit
  7. Fortbildungs- und Schulungsressourcen
  8. Österreichisches Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGStG)
  9. Bundes-Behörden-Website (BBG)
    • BBG zur Barrierefreiheit
    • Informationen zur Barrierefreiheit im digitalen Bereich der Bundesbehörden in Österreich, einschließlich der Umsetzung der EU-Richtlinie.
  10. Web Accessibility Guidelines Österreich
  11. Österreichisches E-Government-Gesetz
  12. Web Accessibility Initiative (WAI) und lokale Ressourcen
    • W3C WAI
    • Die internationale WAI bietet auch für Österreich relevante Ressourcen und Leitlinien zur Umsetzung von Barrierefreiheit.
  13. Österreichische Standards für Barrierefreiheit
    • ÖNORM A 1330
    • Diese Norm umfasst Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites und digitalen Anwendungen und ist für öffentliche Stellen von Bedeutung.
  14. Datenbank Barrierefreiheit
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